Allgemeine Auftragsbedingungen

BRL Risk Consulting GmbH & Co.KG - „Certinova — Your Compliance Benchmark"

§ 1

Geltungsbereich, Form der AGB

1.1

Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge (nachfolgend einheitlich „Vertrag“) der BRL RiskConsulting GmbH & Co. KG („BRCG“) mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122036, Geschäftsanschrift: Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, mit ihren Kunden („Auftraggeber“), deren Gegenstand die Inanspruchnahme des Dienstes „Certinova – Your ComplianceBenchmark“ ist.

1.2

Der Dienst „Certinova – Your Compliance Benchmark“ wird von BRCG nur Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) oder Personen, die nicht zu beruflichen Zwecken handeln, erfolgt nicht.

1.3

Die Allgemeinen Auftragsbedingungen von BRCG gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäfts­bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit BRCG vereinbart ist. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und BRCG dem nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4

Individuelle Vereinbarungen, z.B. in Rahmenverträgen oder in der Auftragsbestätigung der BRCG, haben bei Widersprüchen und Abweichungen Vorrang vor den AGB.

1.5

Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2

Vertragsschluss

2.1

Die Darstellung der von BRCG angebotenen Leistungen auf der Website (Certinova.com) stellt kein rechtlich verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.

2.2

Der Auftraggeber gibt durch Anklicken des Feldes „Jetzt bestellen“ auf der Webseite bei einem von ihm ausgewählten Produkt nach Eingabe seiner Daten ein verbindliches Vertragsangebot nach § 145 BGB ab. Unmittelbar nach Absendender Bestellung erhält der Auftraggeber eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebots durch BRCG darstellt. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist BRCG berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei BRCG anzunehmen.

2.3

Die Annahme kann entweder in Textform (z.B.durch Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der bestellten Leistung oder einer Teilleistung an den Auftraggeber erklärt werden.

2.4

Durch Auswahl von Leistungspaketen, für die kein Preis angegeben ist und die ein individuelles Angebot erfordern, gibt der Auftraggeber kein verbindliches Angebot nach § 145 BGB ab, sondern bittet BRCG um Erstellung eines Angebots, wozu BRCG berechtigt, nicht aber verpflichtet ist.

2.5

 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Buchung eines Leistungspakets seine Unternehmensgröße (1-50 Angestellte, 51–999Angestellte oder 1000+ Angestellte) wahrheitsgemäß anzugeben. Gibt ein Auftraggeber eine nicht wahrheitsgemäße Unternehmensgröße an, so gilt der Vertrag als zu den Bedingungen abgeschlossen, die für seine wahre Unternehmensgröße gelten. In diesem Fall steht BRCG das Entgelt zu, welches bei der Buchung eines Pakets nach der wahren Unternehmensgröße abgerechnet werden kann.

2.6

Änderungen oder Ergänzungen eines in § 2 genannten Vertrages, einschließlich eines auf Basis eines Rahmenvertrags geschlossenen Einzelvertrags, und/oder dieser AGB bedürfen, soweit nicht abweichend hierin geregelt, der Textform, soweit nicht durch Gesetz eine strengere Form zwingend vorgeschrieben ist.

§ 3

Vertragsgegenstand, Leistungserbringung und Leistungsumfang

3.1

Gegenstand des Vertrags ist die auf der Webseite (Certinova.com) bezeichnete Tätigkeit in Bezug auf das vereinbarte Leistungspaket, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.Dem Auftraggeber wird ein beschränktes, widerrufliches, einfaches, nicht übertragbares Recht auf Zugriff und Nutzung der Plattform (app.certinova.com) für die Zwecke der Bewertung („Nutzungsrecht“) gewährt. Das Nutzungsrecht gilt für die vereinbarte Laufzeit. Der Umfang des Nutzungsrechts entspricht dem Leistungspaket des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann zwischen verschiedenen Leistungspaketen wählen.Die Pakete enthalten unterschiedliche Leistungen, welche auf der Webseite (Certinova.com) einsehbar sind. Bei dem Leistungspaket „Starter“ dürfen Gütesiegel, Scorecard und das Compliance Rating nur für interne Geschäftszwecke verwendet werden.

3.2

BRCG schuldet die Erstellung eines Schlussberichts und eines Zertifikats, einschließlich der Vergabe einer Scorecard und — soweit vorgesehen — eines Gütesiegels (zusammen „Bewertungsunterlagen“). Deren Erstellung erfolgt nur, sofern die vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten gemäß § 4 vollständig und fristgerecht erfüllt wurden. Die Bewertungsunterlagen werden digital ausgestellt.

3.3

BRCG bietet eine zweistufige Beurteilung an. Innerhalb der Stufe 1 erfolgt eine Beurteilung der Angemessenheit des Aufbaus des Managementsystems des Auftraggebers. Basierend auf den Ergebnissen der Stufe 1 erhält der Auftraggeber eine Scorecard und — soweit vorgesehen — ein Gütesiegel in einer Klasse, die dem erzielten Niveau seines Unternehmens entspricht. Das Gütesiegel wird in den aufsteigenden Klassen „Commited“, „Advanced“, „Professional“ und „Excellent“ vergeben. Jedes Gütesiegel steht für ein bestimmtes Leistungsniveau. Je angemessener der festgestellte Aufbau des Managementsystems des Auftraggebers ist, desto höher ist die Punktzahl auf der Scorecard und desto höherklassiger fällt das ausgestellte Gütesiegel aus.

3.4

Nach erfolgreichem Abschluss der Stufe 1 (mit Vergabe mindestens eines „Advanced“ Gütesiegels) kann auf Grundlage einer besonderen Beauftragung in Stufe 2 die Wirksamkeit des beurteilten Managementsystems durch BRCG beurteilt werden. Basierend auf den Ergebnissender Stufe 2 erhält der Auftraggeber im Anschluss einen Schlussbericht, ein Zertifikat, eine Scorecard sowie — soweit vorgesehen — ein Gütesiegel. Das Gütesiegel wird in den aufsteigenden Klassen „Dedicated“, „Advanced“, „Professional“ und „Excellent“ vergeben. Jedes Gütesiegel steht für ein bestimmtes Leistungsniveau. Je besser die festgestellte Ausgestaltung bzw. Wirksamkeit des beurteilten Managementsystems des Auftraggebers ist, desto höher ist diePunktzahl auf der Scorecard und desto höherklassiger fällt das ausgestellte Gütesiegel aus.

3.5

Der Auftraggeber erhält die Punktzahl (Score) der Bewertung seines Unternehmens auf der Grundlage der von ihm offengelegten Informationen, die BRCG zum Zeitpunktder Bewertung zur Verfügung standen. Sollten sich Informationen oder Umstände während der Gültigkeitsdauer der Scorecard und/oder Gütesiegel wesentlich ändern, darf BRCG die Punktzahl/das Gütesiegel aussetzen. Eine Neubewertung erfordert eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Parteien.

3.6

Eine weitere Berichterstattung, Detailberichterstattung und/oder mündliche Auswertung wird von BRCG nur dann geschuldet, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich zusätzlich vereinbart wurde.

3.7

BRCG erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und stets bezogen auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers.

3.8

BRCG setzt für die Durchführung des Vertrags qualifizierte Mitarbeiter ein, die über die erforderlichen Kenntnisse in den definierten Prüfungs- und Beratungsgebieten verfügen. Bei der Zusammenstellung des Teams für die Durchführung des Vertrags wird BRCG die besonderen Anforderungen des Auftraggebers themenspezifisch berücksichtigen. Soweit nicht anders vereinbart, kann BRCG sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei BRCG dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt.Soweit nichts anderes vereinbart ist, entscheidet BRCG nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer zur Erfüllung des Vertrags eingesetzt werden.

3.9

BRCG erbringt ihre Leistungen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Sofern sich während der Durchführung der vertraglichen Leistungen weitere Sachverhalte und Probleme ergeben, die nicht Gegenstand des Vertrags sind und eine Änderung des vertraglichen Leistungsumfangs erforderlich erscheinen lassen, wird BRCG dies dem Auftraggeber mitteilen und die weitere Vorgehensweise mit dem Auftraggeberabstimmen.

3.10

Die Plattform (app.certinova.com) ist grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 7 Tagen in der Woche zugänglich, außer während Wartungszeiten. BRCG übernimmt keine Haftung für Netzwerkprobleme, Unterbrechungen, Ausfälle, Verzögerungen, Nichtverfügbarkeit des Systems und andere Konnektivitätsprobleme, welche die Plattform oder den Service beeinträchtigen. Der Auftraggeber kann von BRCG in solchen Fällen keinerlei Entschädigung verlangen. Dies gilt auch für Fälle eines vermuteten Informationssicherheitsverstoßes, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Sicherheit der Plattform und der dahinterstehenden Dienste oder der Daten der bewerteten Unternehmen schwerwiegend beeinträchtigt. BRCG darf ohne vorherige Mitteilung den Zugriff auf die Plattform so lange vorübergehend aussetzen, wie dies erforderlich ist, um das Problem zeitnah zu beheben

3.11

Der Vertrag wird für die Laufzeit einer einmaligen Bewertung geschlossen. Er endet mit Zusendung des Zertifikats, der Scorecard und gegebenenfalls des Gütesiegels. Eine Folgebeauftragung gilt als Neuabschluss.

§ 4

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1

Der Auftraggeber hat BRCG die auf der Plattform (app.certinova.com) angeforderten Daten, Informationen und Dokumente („Daten“) auf der Plattform bereitzustellen, damit BRCG ihre Leistungen erbringen kann.

4.2

Die angegebenen Daten müssen wahrheitsgemäß sein.Der Auftraggeber ist verpflichtet, keine rechtswidrigen, betrügerischen, belästigenden, verleumderischen, rassistischen oder obszönen Daten anzugeben oder über die Plattform hochzuladen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, BRCG eine Änderung seiner Daten umgehend mitzuteilen. Die Daten dürfen nicht die Namen, Titel oder Kontaktdaten von Mitarbeitenden enthalten.

4.3

Der Auftraggeber hat mindestens einen Hauptnutzer als Ansprechpartner für BRCG zu benennen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Kontaktdaten der Hauptnutzer stets aktuell, für BRCG sichtbar und sicher sind. Nur Hauptnutzer dürfen auf das Konto des Auftraggebers auf der Plattform zugreifen und kontoweite Vorgänge, Änderungen auf Mitgliedschaftsebene oder die Beantwortung von Fragebögen durchführen.

4.4

Ab Vertragsschluss hat der Auftraggeber für ein Jahr Zugriff auf die Plattform (app.certinova.com) und die Möglichkeit, u.a.den auszufüllenden Fragebogen, Anleitungen, White-Papers etc. zur Vorbereitung der Ausfüllung des Fragebogens herunterladen. Mit dem Beginn der Beantwortung des Fragebogens beginnt eine verbindliche Frist von 60 Tagen, innerhalb derer alle erforderlichen Informationen durch den Auftraggeber einzureichen sind. Eine Verlängerung des Zugriffs auf die Plattform ist mit dieser Frist nicht verbunden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf Durchführung der von BRCG geschuldeten Leistungen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Anzahlung.

4.5

Für die Zwecke der Leistungserbringung gewährt der Auftraggeber BRCG das einfache, ge­büh­ren­freie und weltweite Recht, die Daten die der Auftraggeber im Zuge oder in Verbindung mit der Nutzung der Plattform bereitstellt, zu hos­ten, im Cache-Modus zu speichern, zu verarbeiten, zu verwenden, zu vervielfältigen und an­zu­zeigen, jeweils beschränkt auf  Zwecke (i) der Bewertung,(ii) der gründlichen Ana­ly­se und (iii) der Erstellung von Dashboards, und diese Daten zur Erbringung der von BRCG angebotenen Leistung zu nutzen. DerAuftraggeber garantiert und erklärt, dass er die Rechte und Befugnisse besitzt,die für die Bereitstellung der Daten im Rahmen der Nutzung der Leistungen er­for­der­lich sind, und dass er diese Rechte im oben beschriebenen Rahmen einräumen kann.

4.6

Der Auftraggeber ist verantwortlich für seine IT-Systeme, die für den Zugriff auf die Plattform und zur Nutzung von Daten, die seine Nutzer aus den Services beziehen, verwendet werden, einschließlich aller Schlussfolgerungen, Entscheidungen und Maßnahmen, die vom Auftraggeber und seinen verbundenen Unternehmen getroffen werden und die auf einem solchen Zugriff oder einer solchen Nutzung basieren.

4.7

Die Kommunikation zwischen BRCG und dem Auftraggeber kann auch auf elektronischem Weg erfolgen. Der Auftraggeber bestätigt, sich bewusst zu sein, dass elektronische Korres­pon­denz — insbesondere per E-Mail — erhebliche Sicherheitsrisiken in sich birgt. Soweit der Auftraggeber eine elektronische Kommunikation nicht oder nur unter Einsatz von Signatur­ver­fahren oder Verschlüsselungsverfahren wünscht, teilt er dies BRCG in Textform mit.

§ 5

Vertraulichkeit

5.1

BRCG und der Auftraggeber sind verpflichtet, für die Dauer ihrer Geschäftsbeziehung und 5 Jahre über deren Beendigung hinaus, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen oder den abgeschlossenen Verträgen bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten, sie gegen Zugriff unbefugter Dritter zu sichern und nur zu dem nach dem Vertragevorausgesetzten Zweck zu nutzen. BRCG und der Auftraggeber werden die Informationen des anderen nur für die Zwecke der Plattform (app.certinova.com) sowieder jeweils zu erbringenden Leistung verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.2

„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen einer Partei, die bisher weder insgesamt noch in ihren Einzelheiten allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich waren, deshalb von wirtschaftlichem Wert sind. Dazu zählen insbesondere Bewertungsfragebögen, die Methodik, Zertifikate und zugehörige Daten, Materialien, Werke und andere Inhalte, die durch den Zugriff auf die Plattform und deren Nutzung erhalten werden, Fragebogenantworten, Geschäftsgeheimnisse, Know-How, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanungen, Personalangelegenheiten, solche Unterlagen und Informationen,die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind.

5.3

Die Partei, die die Vertraulichen Informationen erhält, darf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur gegenüber ihren Erfüllungsgehilfen, insbesondere ihren Mitarbeitern und Subunternehmern, sowie beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen nach dem Need-to Know-Prinzip offenlegen, wenn und soweit dies zur Bereitstellung oder Nutzung der Plattform oder zur Durchführung der zu erbringenden Leistungen erforderlich ist. Die Parteien verpflichten sich insoweit, diese Personen in entsprechender Weise zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes angegeben ist, wird keine der Parteien Vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben.

5.4

Von der Geheimhaltungspflicht der §§ 5.1,5.3 ausgenommen sind solche Vertraulichen Informationen,

  1. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
  2. bei denen der Auftraggeber einer Weitergabe seiner Vertraulichen Informationen durch BRCG zugestimmt hat;
  3. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; oder
  4. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
5.5

Mit Abschluss des Vertrags erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass BRCG den Firmennamen und das Unternehmenslogo des Auftraggebers als Referenzkunden auf seiner Website (derezeit certinova.com) sowie in Print- und Online-Werbemateria­lien anführen darf. Das Einverständnis gilt, solange der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht.

§ 6

Durchführung

6.1

BRCG behält die alleinige Kontrolle und ist allein verantwortlich für alle Aspekte der Plattform (app.certinova.com) und der damit verbunden Beurteilungsdienstleistungen, einschließlich:

  1. der Standorte, an denen die Dienstleistungen erbracht werden;
  2. der Auswahl, des Einsatzes, der Nutzung, der Veränderung und des Austauschs von Software;
  3. der Ausführung von Wartung, Upgrades, Korrekturen und Reparaturen; und
  4. der Auswahl und Einschaltung von Subunternehmern.
6.2

BRCG behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Änderungen an der Plattform und den angebotenen Dienstleistungen vorzunehmen, die BRCG als notwendig oder sinnvoll erachtet, um;

  1. die Servicequalität oder die Erbringung der Dienstleistungen von BRCG gegenüber seinen Auftraggebern aufrechtzuerhalten oder zu verbessern; oder
  2. geltendes Recht einzuhalten.

§ 7

Leistungshindernisse

7.1

Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von BRCG unverschuldeter Umstände (z.B. bei unvorhergesehenen Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingrif­fen, Energieversorgungsschwierigkeiten und ähnlichem), die sich auf die Funktionsfähigkeit der Plattform (app.certinova.com) auswirken, verlängern sich etwaige Leistungsfristen von BRCG in angemessenem Umfang. Das gilt nicht, wenn BRCG ein Übernahme-, Vorsorge- oderAbwendungsverschulden zur Last fällt. Wird BRCG durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird BRCG von der Leistungsverpflichtung frei.

7.2

Auf die vorgenannten Umstände kann BRCG sich nur berufen, wenn BRCG den Auftrag­geber davon unverzüglich benachrichtigt.

7.3

§ 7.1 gilt entsprechend, soweit ein vertraglich für das Projekt vorgesehener Mitarbeiter der BRCG — bei Vertragsabschluss unvorhersehbar und von BRCG unverschuldet — ausfällt. Sofern der Mitarbeiter dauerhaft oder längerfristig an der Leistungserbringung gehindert ist, ist BRCG berechtigt, einen Mitarbeiter mit mindestens gleichen Fähigkeiten als Ersatz zu stellen.

7.4

Sofern die vorstehenden Leistungsverzögerungen für den Auftraggeber unzumutbar werden, kann er BRCG eine angemessene Frist zur Aufnahme und/oder Fortsetzung der vertragsgemäßen Tätigkeiten setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist den Vertrag nach § 12 außerordentlich kündigen. Der Vergütungsanspruch der BRCG für bereits erbrachte Leistungenbleibt davon unberührt.

7.5

Soweit BRCG Leistungshindernisse zu vertreten hat, haftet BRCG hierfür nach Maßgabe des § 11.

§ 8

Treuepflicht und Verpflichtungen

8.1

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, auf die Interessen und Rechtsgüter der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Vertragsdurchführung auftreten und die Vertragserfüllung oder die sonstigen Interessen und/oder Rechtsgüter der anderen Partei beeinflussen können.

8.2

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er, die mit ihm verbundenen Unternehmen sowie seine und deren Mitarbeiter alles unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter der BRCG gefährden könnte.

8.3

Der Auftraggeber informiert BRCG, wenn sich seine Kontaktdaten ändern. Der Auftrag­geber erkennt an und stimmt zu, dass er dafür verantwortlich ist, die Kontakt­daten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die E-Mail-Adressen seiner benannten Vertreter, während der Laufzeit dieser Vereinbarung jederzeit auf dem neuesten Stand zu halten.

8.4

Der Auftraggeber und seine Nutzer dürfen

  1. das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform (app.certinova.com) nicht beeinträchtigen und auch keinen solchen Versuch unternehmen;
  2. schädliche Dateien, Softwares oder andere Technologien nicht auf die Plattform hochladen, darin veröffentlichen oder an diese senden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt, auf Dateien, die einen Virus, Wurm, Malware oder anderen schädlichen Computercode enthalten;
  3. keinerlei Tests durchführen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform schädigen oder beeinträchtigen könnten;
  4. von der Plattform verwendete Sicherheitssysteme nicht umgehen oder verletzen;
  5. die Plattform nicht rückentwickeln, dekompilieren, decodieren, entschlüsseln, disassemblieren oder Quellcodes aus ihr ableiten;
  6.  nur unter Verwendung ihrer gültigen Zugangsdaten auf die Plattform zugreifen;
  7. Urheberrechte, Marken oder anderes geistiges Eigentum von BRCG, das in der Plattform oder im Marketingmaterial enthalten ist, nicht entfernen, verändern oder verschleiern;
  8. Informationen, Daten, Software oder andere Materialien, die durch Urheber­rechte oder sonstiges geistiges Eigentum geschützt sind, nicht auf die Plattform hochladen, ohne vorher die Erlaubnis des Inhabers dieser Rechte einzuholen.
8.5

Der Auftraggeber ist für sich selbst und seine berechtigten Nutzer für die Sicherung des Zugangs zur Plattform (app.certinova.com) verantwortlich, behandelt seine Zugangsdaten vertraulich und informiert BRCG unverzüglich über unbefugte Zugriffe. Außerdem ergreift er alle angemessenen und rechtmäßigen Maßnahmen innerhalb seiner Kontrolle, um unbefugte Zugriffe zu stoppen und ihre Auswirkungen zu mildern. Alle Aktionen mit den Zugangsdaten des Auftraggebers gelten als vom diesem ausgeführt.

8.6

BRCG behält sich die Geltendmachung eines auf einer Verletzung der vorstehenden Pflichten beruhenden Schadens sowie sonstige Rechte (z.B. Kündigung aus wichtigem Grund, Unterlassungsansprüche) vor.

§ 9

Nutzung der Ergebnisse / Marketingnutzung des Gütesiegels und Zertifikats

9.1

BRCG erteilt im Rahmen der Certinova-Evaluierung einen Schlussbericht und ein Zertifikat, einschließlich einer Scorecard und — soweit vorgesehen — eines „Compliance Gütesiegels“ („Bewertungsunterlagen“).Die Gültigkeit dieser Dokumente ist auf zwölf (12) Monate ab dem Ausstellungsdatum begrenzt.

9.2

Innerhalb dieses Zeitraums ist die Verwendung dieser Bewertungsunterlagen für Marketingzwecke, insbesondere auf Websites, SocialMedia Plattformen, E-Mail-Signaturen oder Präsentationen des Auftraggebers, gestattet.

9.3

Der Auftraggeber darf die Bewertungsunterlagen nur unter Einhaltung der Bestimmungen des Vertrags, der Nutzungsbedingungen und nur gemäß den mit dem erworbenen Leistungspaket verbundenen Berechtigungen verwenden.

9.4

Der Auftraggeber darf weder die Punktzahl auf der Scorecard noch sein von BRCG erhaltenes Rating oder Bewertungsergebnisse ändern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf:

  1. das Veröffentlichungsdatum der Punktzahl sowie des Zertifikats,
  2. Kategorien, Prozesse, Level sowie Zusammensetzung der Punktzahl,
  3. numerische oder grafische Darstellungen seiner Ratings,
  4. verliehene Gütesiegel, oder
  5. Name oder Beschreibung des Unternehmens.
9.5

Die Weitergabe der Bewertungsunterlagen an Dritte einschließlich der Nutzung des Gütesiegels durch Dritte erfolgt gemäß den mit der jeweiligen Bewertungsunterlage verbundenen Nutzungs- undWeitergabebeschränkungen. Auftraggebern mit Starter Leistungspaket ist das Exportieren und Weitergeben der Bewertungsunterlagen außerhalb des Unternehmens des Auftraggebers dem Auftraggeber nicht gestattet.

9.6

Nach Ablauf der Gültigkeit und ohne erfolgreiche Revalidierung ist jegliche Nutzung der Bewertungsunterlagen, insbesondere des Gütesiegels zu unterlassen. BRCG behält sich das Recht vor, einer weiteren Verwendung aktiv entgegenzuwirken.

§ 10

Honorar, Fälligkeit, Verzug

10.1

Nach Vertragsschluss wird dem Auftraggeber eine Rechnung übermittelt, die sofort ohne Abzug fällig ist. Die Rechnungsstellung ist nicht an den Erhalt oder die Auswertung des Fragebogens durch BRCG gebunden.

10.2

Die Vergütung für die unter § 3 genannten Leistungen ist auf der Website (Certinova.com) einzusehen. Die auf der Website angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

10.3

Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen ist innerhalb von 8 Tagen ab Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung beim Auftraggeber zahlbar. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug (§286 Abs.2 Nr.2 BGB). Im Falle des Verzugs des Auftraggebers ist die Vergütung der BRCG für die Dauer des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. BRCG behält sich die Geltendmachung eines Verzugsschadens vor.

10.4

Sofern ein Vertrag nicht wirksam zustande kommt, BRCG aber bereits mit Zustimmung des Auftraggebers Leistungen nach § 3 erbracht hat, steht ihr dafür eine angemessene Vergütung zu.

10.5

Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.

10.6

Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegen Forderungen von BRCG ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 11

Haftung

11.1

BRCG haftet dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, für die von BRCG, ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursachten und zu vertretenden Schäden nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

11.2

Auf Schadensersatz haftet BRCG im Rahmen der Verschuldenshaftung mit Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BRCG, vorbehaltlich weitergehender gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur

  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet); in diesem Fall ist die Haftung von BRCG jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
11.3

BRCG haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen von BRCG gegebenen Empfehlungen seitens des Auftraggebers.

11.4

Soweit die Haftung von BRCG nach diesem Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt Gleiches auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

11.5

Etwaige gesetzliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers verjähren, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen, für die die gesetzliche Verjährungsregelung gilt, in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

11.6

§ 10 gilt entsprechend für etwaige Ansprüche zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen (z.B. § 284 BGB).

§ 12

Kündigung

12.1

Der Vertrag im Rahmen des Dienstes „Certinova –Your Compliance Benchmark“ ist ein Projektvertrag zur einmaligen Durchführung einer Bewertung und endet automatisch mit vollständiger Erfüllung der Vertragspflichten der Parteien. Eine ge­son­derte Kündigung ist insoweit nicht erforderlich.

12.2

Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht für die Dauer des Vertrags nicht. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

12.3

Als außerordentliche Kündigungsgründe kommen insbesondere in Betracht:

  1. die mangelnde Einigung über die Vergütung bei erforderlichen wesentlichen Projektänderungen;
  2. die nicht rechtzeitige, nicht vollständige oder vollständig ausbleibende Mitwirkung des Auftraggebers nach § 4, sofern BRCG erfolglos eine angemessene Frist zur Mitwirkung durch den Auftraggeber gesetzt hat;
  3. der Annahmeverzug und/oder Zahlungsverzögerungen des Auftraggebers, sofern BRCG erfolglos eine angemessene Frist zur Erfüllung durch den Auftraggeber ge­setzt hat;
  4. eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung der Ver­mö­gens­verhältnisse des Auftraggebers vor Zahlung, insbesondere wenn der Auftraggeber die Zahlungen einstellt oder erklärt, sie einstellen zu wollen, oder wenn der Auftrag­geber einen Insolvenzantrag gestellt hat oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde;
  5. ein schwerwiegender oder trotz Abmahnung nicht abgestellter Verstoß der Parteien gegen ihre vertraglichen Pflichten einschließlich dieser AGB,
  6. die Nutzung der von BRCG erhaltenen Dokumente durch den Auftraggeber entgegen der Vorgaben der §§ 9.3 – 9.6 dieser AGB.
12.4

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch BRCG, die auf ein schuldhaftes vertragswidriges Verhalten, insbesondere auf eine mangelnde Mitwirkung nach § 12.3 b) des Auftraggebers zurückzuführen ist, schuldet der Auftraggeber BRCG den Ersatz sämtlicher durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstandener Schäden, einschließlich des entgangenen Gewinns.

12.5

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 13

Schlussbestimmungen

13.1

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen BRCG und dem Auftraggeber gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

13.2

Erfüllungsort ist der Sitz von BRCG. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern (i) alle Auftraggeber Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder (ii) der Auftraggeber keinen Wohnsitz im Inland hat.

13.3

Soweit in diesen AGB oder in individuellen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und BRCG die Textform vorgesehen ist, meint dies die Textform im Sinne des § 126b BGB. Der Austausch von E-Mails an bekannt gegebene E-Mail-Adressen genügt dem Textformerfordernis. Das Textformerfordernis gilt auch für eine Änderung des Textform­erforder­nisses.

13.4

Der Auftraggeber darf Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit BRCG nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch BRCG abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

Stand: August 2025