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Ihr Unternehmen fällt möglicherweise unter das NIS2-Umsetzungsgesetz und muss Risikomanagementmaßnahmen, Meldepflichten und Geschäftsleitungspflichten nachweisbar erfüllen?
Seit Inkrafttreten der Neufassung des BSI-Gesetzes gelten die Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2022/2555 auch in Deutschland. Betroffen sind deutlich mehr Unternehmen als bisher, mit persönlichen Pflichten für die Geschäftsleitung.
Certinova führt Sie effizient durch das gesamte Verfahren: von der Betroffenheitsprüfung über die Gap-Analyse und die Umsetzung bis zur Wirksamkeits- und Nachweisprüfung. Wo es sinnvoll ist, bauen wir auf Ihrem bestehenden ISMS nach ISO 27001 auf.
Schaffen Sie jetzt Klarheit, bevor die Aufsicht fragt.
Digitale Abläufe und wiederverwendbare Nachweise reduzieren den manuellen Aufwand – besonders bei der Re-Zertifizierung.
Zahlreiche abgeschlossene Prüfungs- und Beurteilungsprojekte bilden die Grundlage unserer Methodik.
SaaS-Anbieter, Cloud-Plattformen, IT-Dienstleister und regulierte Unternehmen setzen auf Certinova
Egal, an welchem Punkt Sie starten: Wir liefern die passende Leistung für Ihren aktuellen Reifegrad - ohne Umwege und ohne Overhead.
Wir kombinieren fachliche Beurteilung durch erfahrene Prüfer mit technologiegestützten Prozessen.
Das Ergebnis: kürzere Prüfungszyklen, weniger interner Aufwand bei Ihnen und Berichte, die den Anforderungen Ihrer Kunden standhalten.
Nachweise werden strukturiert erhoben und automatisiert plausibilisiert – die fachliche Beurteilung bleibt bei unseren Prüfern.
Unterlagen einreichen, Fragebögen beantworten, Status verfolgen – transparent statt in endlosen E-Mail-Ketten.
Ein klares Prüfungsmuster vom Scope bis zum Bericht – weniger Rückfragen, kalkulierbarer Aufwand.
Ein erfahrenes Team begleitet Sie über den einzelnen Bericht hinaus – auch in Folgeprüfungen und angrenzenden Rahmenwerken.
Von der Betroffenheit über die Pflichten der Geschäftsleitung bis zur Abgrenzung zu ISO 27001 und DORA: Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns direkt an.
Entscheidend sind Sektor, Unternehmensgröße (Mitarbeitende, Umsatz, Bilanzsumme) und die Art Ihrer Tätigkeit. Auch Unternehmen, die nur Teile der Kriterien erfüllen, können betroffen sein, etwa über Konzernstrukturen. In der Betroffenheitsprüfung klären wir das verbindlich und dokumentiert.
Nein. NIS2 ist eine gesetzliche Pflicht, kein zertifizierbarer Standard. Sie können die Umsetzung aber durch unabhängige Prüfungen und Berichte belegen, etwa über ein ISMS nach ISO 27001 oder entsprechende Nachweisprüfungen. Welche Form für Sie passt, klären wir im Scoping.
Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich regelmäßig schulen lassen. Bei Pflichtverletzungen kann sie persönlich haften. Wir unterstützen mit Schulungen und dokumentierten Entscheidungsgrundlagen.
Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind gestuft zu melden: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, Meldung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht nach spätestens einem Monat. Wir prüfen und bauen Ihren Meldeprozess so auf, dass diese Fristen realistisch eingehalten werden.
Lassen Sie uns in Kontakt treten, um Ihre Anforderungen besprechen.