Hexagon mit Certinova-Logo und Text 'NIS 2 Readiness' vor verschwommenem Stadtbild und digitalem Dashboard mit SOC 1 compliant und SOC 2 certified Markierungen.
Der Weg zu nachweisbarer NIS2-Compliance

NIS2 - für Einrichtungen mit Pflicht zur Cybersicherheit

Ihr Unternehmen fällt möglicherweise unter das NIS2-Umsetzungsgesetz und muss Risikomanagementmaßnahmen, Meldepflichten und Geschäftsleitungspflichten nachweisbar erfüllen?

Seit Inkrafttreten der Neufassung des BSI-Gesetzes gelten die Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2022/2555 auch in Deutschland. Betroffen sind deutlich mehr Unternehmen als bisher, mit persönlichen Pflichten für die Geschäftsleitung.

Certinova führt Sie effizient durch das gesamte Verfahren: von der Betroffenheitsprüfung über die Gap-Analyse und die Umsetzung bis zur Wirksamkeits- und Nachweisprüfung. Wo es sinnvoll ist, bauen wir auf Ihrem bestehenden ISMS nach ISO 27001 auf.

Schaffen Sie jetzt Klarheit, bevor die Aufsicht fragt.

Certinova - der innovative anbieter

Certinova in Zahlen

>30%

effizientere Prüfungsprozesse

Digitale Abläufe und wiederverwendbare Nachweise reduzieren den manuellen Aufwand – besonders bei der Re-Zertifizierung.

250+

durchgeführte Prüfungen

Zahlreiche abgeschlossene Prüfungs- und Beurteilungsprojekte bilden die Grundlage unserer Methodik.

100+

Kunden weltweit

SaaS-Anbieter, Cloud-Plattformen, IT-Dienstleister und regulierte Unternehmen setzen auf Certinova

Von der Betroffenheitsprüfung bis zum belastbaren Nachweis

Ihr NIS2 Fahrplan für jede Phase

Egal, an welchem Punkt Sie starten: Wir liefern die passende Leistung für Ihren aktuellen Reifegrad - ohne Umwege und ohne Overhead.

Betroffenheits-prüfung

Wir klären, ob und als welche Einrichtung Sie unter NIS2 fallen (besonders wichtige oder wichtige Einrichtung), welche Unternehmensteile betroffen sind und welche Pflichten daraus folgen, einschließlich der Registrierung beim BSI. Sie erhalten eine begründete, dokumentierte Einschätzung.

Gap-Analyse und Assessment

Wir beurteilen Ihre Maßnahmen gegen die Anforderungen aus BSIG und NIS2 zum Risikomanagement, zur Meldefähigkeit und zur Lieferketten-sicherheit. Auf Basis Ihres bestehenden ISMS oder ISO-27001-Stands zeigen wir Lücken auf und priorisieren Maßnahmen in einem umsetzbaren Fahrplan.

Umsetzungsbegleitung

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung: Risikomanagement, Meldeprozess mit den vorgegebenen Fristen, Schulung der Geschäftsleitung, Lieferantenmanagement und Dokumentation. Sie behalten die Verantwortung, wir sorgen für Struktur und Tempo.
‍

Wirksamkeits- und Nachweisprüfung

Wir beurteilen, ob Ihre Maßnahmen angemessen sind und wirksam funktionieren, und dokumentieren das Ergebnis so, dass es gegenüber Aufsicht, Kunden und Gremien trägt. Wo das Gesetz Nachweise gegenüber dem BSI verlangt, bereiten wir diese vor.
‍

Was Entscheider vor dem Start wirklich wissen wollen.

Antworten auf die häufigsten Fragen zu NIS2

Von der Betroffenheit über die Pflichten der Geschäftsleitung bis zur Abgrenzung zu ISO 27001 und DORA: Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns direkt an.

Sind wir von NIS2 betroffen?

Entscheidend sind Sektor, Unternehmensgröße (Mitarbeitende, Umsatz, Bilanzsumme) und die Art Ihrer Tätigkeit. Auch Unternehmen, die nur Teile der Kriterien erfüllen, können betroffen sein, etwa über Konzernstrukturen. In der Betroffenheitsprüfung klären wir das verbindlich und dokumentiert.

Gibt es ein NIS2-Zertifikat?

Nein. NIS2 ist eine gesetzliche Pflicht, kein zertifizierbarer Standard. Sie können die Umsetzung aber durch unabhängige Prüfungen und Berichte belegen, etwa über ein ISMS nach ISO 27001 oder entsprechende Nachweisprüfungen. Welche Form für Sie passt, klären wir im Scoping.

Welche Pflichten hat die Geschäftsleitung?

Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich regelmäßig schulen lassen. Bei Pflichtverletzungen kann sie persönlich haften. Wir unterstützen mit Schulungen und dokumentierten Entscheidungsgrundlagen.

Welche Meldepflichten gelten bei Sicherheitsvorfällen?

Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind gestuft zu melden: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, Meldung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht nach spätestens einem Monat. Wir prüfen und bauen Ihren Meldeprozess so auf, dass diese Fristen realistisch eingehalten werden.

Jetzt starten!

Lassen Sie uns in Kontakt treten, um Ihre Anforderungen besprechen.