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Ihre Kunden setzen Ihre Software für Buchführung, Kassenführung, Archivierung oder Konsolidierung ein und erwarten den Nachweis, dass sie den Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit genügt?
Mit einer Softwareprüfung nach IDW PS 880 dokumentieren Sie unabhängig, dass Ihr Softwareprodukt die relevanten Anforderungen erfüllt, etwa aus den GoB, den GoBD und den IDW RS FAIT.
Certinova führt Sie effizient durch das gesamte Verfahren: von der ersten Readiness-Beurteilung über die Festlegung von Prüfungsgegenstand und Anforderungskatalog bis zum Prüfungsbericht und zur Softwarebescheinigung nach IDW PS 880.
Holen Sie sich jetzt die Bescheinigung, die Ihre Kunden und deren Abschlussprüfer überzeugt.
Digitale Abläufe und wiederverwendbare Nachweise reduzieren den manuellen Aufwand – besonders bei der Re-Zertifizierung.
Zahlreiche abgeschlossene Prüfungs- und Beurteilungsprojekte bilden die Grundlage unserer Methodik.
SaaS-Anbieter, Cloud-Plattformen, IT-Dienstleister und regulierte Unternehmen setzen auf Certinova
Egal, an welchem Punkt Sie starten: Wir liefern die passende Leistung für Ihren aktuellen Reifegrad - ohne Umwege und ohne Overhead.
Wir kombinieren fachliche Beurteilung durch erfahrene Prüfer mit technologiegestützten Prozessen.
Das Ergebnis: kürzere Prüfungszyklen, weniger interner Aufwand bei Ihnen und Berichte, die den Anforderungen Ihrer Kunden standhalten.
Nachweise werden strukturiert erhoben und automatisiert plausibilisiert – die fachliche Beurteilung bleibt bei unseren Prüfern.
Unterlagen einreichen, Fragebögen beantworten, Status verfolgen – transparent statt in endlosen E-Mail-Ketten.
Ein klares Prüfungsmuster vom Scope bis zum Bericht – weniger Rückfragen, kalkulierbarer Aufwand.
Ein erfahrenes Team begleitet Sie über den einzelnen Bericht hinaus – auch in Folgeprüfungen und angrenzenden Rahmenwerken.
Von der Frage, welche Software geprüft werden kann, über die Anforderungen Ihrer Kunden bis zur fertigen Bescheinigung: Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zur Softwareprüfung.
Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns direkt an.
IDW PS 880 prüft das Softwareprodukt selbst, also ob Funktionen, Kontrollen und Entwicklungsprozess die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit erfüllen. IDW PS 951 bzw. SOC 1 beurteilt dagegen das Kontrollsystem eines Dienstleisters, der Prozesse für seine Kunden erbringt. SOC 2 und C5 fokussieren Informationssicherheit, Verfügbarkeit und Datenschutz. Bei SaaS-Angeboten ist häufig eine Kombination sinnvoll. Im Scoping klären wir, welcher Nachweis zu Ihrem Geschäftsmodell passt.
Geprüft werden Softwareprodukte, die für die Rechnungslegung relevant sind, zum Beispiel ERP- und Finanzbuchhaltungssysteme, Kassensysteme, Archiv- und DMS-Lösungen, Konsolidierungssoftware, E-Commerce- und Warenwirtschaftssysteme sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung. Maßgeblich sind Prüfungsgegenstand, Version und der vereinbarte Anforderungskatalog.
Die Bescheinigung bezieht sich auf eine definierte Softwareversion. Bei wesentlichen Änderungen, neuen Releases oder geänderten gesetzlichen Anforderungen empfiehlt sich eine Folgeprüfung. Diese fokussiert auf die Änderungen und ist in der Regel deutlich schlanker als die Erstprüfung.
Entscheidend sind ein passender Prüfungsumfang, ein nachvollziehbarer Anforderungskatalog und eine klar abgegrenzte Softwareversion. Diese Punkte stimmen wir frühzeitig mit Ihnen und, soweit möglich, mit Ihren wichtigsten Kunden und deren Abschlussprüfern ab. So entsteht ein Nachweis, der gezielt in der Prüfungsakte Ihres Kunden eingesetzt werden kann.
Lassen Sie uns in Kontakt treten, um Ihre Anforderungen besprechen.